Forderungsinkasso und Zahlungsmanagement
Immer wieder stehen Unternehmen vor dem Problem, dass ihre Vertragspartner, seien es gewerbliche oder seien es private, nach Vertragsabschluss und/oder erbrachter Leistung den ihnen obliegenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wenn die Schuldner nach erfolgter Mahnung immer noch keine Reaktion zeigen, hilft es in vielen Fällen, wenn ihnen durch ein anwaltliches Mahnschreiben deutlich gemacht wird, dass ihr Gläubiger beabsichtigt, die Forderung auch tatsächlich konsequent durchzusetzen.
Sofern Kreditversicherer beteiligt sind, ist es häufig sogar vertraglich geboten, dass versicherte Forderungen rechtskräftig festgestellt bzw. tituliert werden. Die günstigste Art eine Forderung gerichtlich zu titulieren ist das gerichtliche Mahnverfahren, welches heute in elektronischer Form durchgeführt wird. Dazu wird die Forderung von uns in eine spezielle Software eingebucht und der Vorgang, einschließlich der Kosten die dabei entstehen, online an das Gericht übermittelt, welches dann einen gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid an den Schuldner übersendet. Die Kosten dafür muss der Schuldner dem Gläubiger erstatten. Erst wenn der Schuldner das gerichtliche Mahnverfahren blockiert hat, ist ein gerichtliches Klageverfahren zum Einzug der Forderung nötig.
- Konsequenter Einzug und konsequente Verfolgung offener Forderungen
- Prüfung der Werthaltigkeit von Forderung und der Bonität von Schuldnern
- Anwaltlicher Forderungseinzug und Forderungsverwaltung mit DATEV-Phantasy
- IT-gestützte Übernahme von Inkassodaten
- elektronisches gerichtliches Mahnverfahren
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (Pfändung, Mobiliarvollstreckung)
- Zwangsvollstreckung in Grundeigentum (Immobiliarvollstreckung) Zwangsvollstreckung in Geldforderungen (Forderungsvollstreckung, Lohn- u. Kontenpfändung)